Der Seesaibling

von | SAB Fischschautafel

Der Seesaibling: Salvelinus alpinus

Bestimmung:
Die einzelnen Formen des Seesaiblings gehören alle zu den Salmoniden. Am Rücken und an den Seiten befinden sich viele kleine gelbliche Punkte. Der Körper ist schlank und torpedoförmig. Das Maul ist endständig, die Maulspalte reicht bis hinter das Auge. Ober und Unterkiefer sind mit vielen kleinen Zähnen bewehrt. In den einzelnen Seen haben sich im Laufe der Zeit spezielle Stämme entwickelt.

Die einzelnen Formen sind:
Der Normalsaibling, der auch in hochgelegenen Seen vorkommt, dort aber mangels idealer Lebensbedingungen nur maximal 25 cm erreicht. (Zwergform). Normalerweise wird er bis 50 cm lang und 1 kg schwer.
Der Schwarzreuter ist eine kleinwüchsige Form, welche maximal 25 cm groß wird.
Der Tiefseesaibling oder Hungersaibling erreicht überhaupt nur etwa 15 cm.
Der Wildfangsaibling als die großwüchsigste Form kann hingegen bis zu 80 cm lang und 10 kg schwer werden. Er kommt aber schon äußerst selten vor.

Nicht verwechseln: SEESAIBLING – BACHSAIBLING!
Dem Seesaibling fehlt ein dunkles Band nach dem weißen Saum auf Brust – und Bauchflossen sowie der Afterflossen. Auch fehlen ihnen auch die kleinen roten Tupfen mit der hellblauen Umrandung.

Lebensraum:
Diese Fischart, welche in verschiedenen Formen vorkommt, lebt in den kalten sauerstoffreichen Seen der Alpen bis in 2500 m Höhe. Die Laichplätze befinden sich in 2 m bis 80 m Tiefe mit reinem Kiesgrund. Je nach Form und Höhenlage bewegen sich die Größen zwischen 10 cm und 80 cm. Die großwüchsigste Form ( Wildfangsaibling) kann bis zu 10 kg schwer werden, kommt aber leider schon äußerst selten vor.

Nahrung:
Bis auf die großwüchsige Form ernähren sich diese Fische hauptsächlich von Kleintieren der freien Wassermassen (Planktonkrebsen) und kleinen Bodentieren. Kleine Bodentiere gehören ebenfalls zu ihrer Nahrung.

Bedeutung für die Fischerei:
Der Seesaibling hat für die Berufsfischerei eine große Bedeutung, da er durch sein schmackhaftes Fleisch in der Gastronomie sehr geschätzt wird. Mit der Hegene ( auf Bestimmungen achten ) ist der Seesaibling auch für den Sportangler fangbar.

Schonzeit:
Geschont sind sie vom 16. September bis zum 15. März.

Mindestmaß:
Das Mindestmaß ist mit 25 cm festgesetzt.
ACHTUNG: Sonderbestimmungen der Bewirtschafter beachten!

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