Neues Landesfischereigesetz ab 6. Mai in Kraft. An alle Mitglieder des Sportanglerbundes Vöcklabruck gegr.1949
Das neue Oö. Fischereigesetz 2020 wurde im Oö. Landesgesetzblatt Nr. 41/2020 am 5. Mai 2020 verlautbart und tritt somit am 6. Mai 2020 in Kraft. Ab diesem Datum ist daher das alte Lizenzbuch von 2019 (Übergangslösung) ungültig. Man braucht daher, um lt. Landesfischereigesetz, in Oberösterreich fischen zu können, den Landesfischereischein für Oberösterreich.
Am einfachsten erfolgt die Bestellung des Landesfischereischeines über die beim OÖLFV eingerichtete, sichere Seite https://datenerfassung.lfvooe.at/ öffnen Sie diese Homepage und Sie werden durch das Programm geführt. Nach korrekter Übermittlung Ihrer Daten erscheint auf Ihrem Bildschirm die Mitteilung „erfolgreich angemeldet“, das genügt – eine Bestätigung der Anmeldung wird nicht übermittelt, Sie erhalten mit dem Versand der nächsten Fischerzeitung des Landesfischereiverbandes einen Zahlschein!
Für Angler, welchen keinen Zugriff zur EDV haben, liegen Anmeldeformulare beim Landesfischereiverbandes, bei den Revieren und Lizenzausgabestellen auf; dem Anmeldeformular ist auch ein Zahlschein für die JFK-Abgabe angeschlossen. Das Anmeldeformular ist an den OÖLFV zu übermitteln, der quittierte Zahlschein bzw. die Einzahlungsbestätigung der Fischerkarte beizulegen; die Identifikation der Einzahlung mit diesem Zahlschein erfolgt über die abgedruckte Seriennummer; also bitte bei Zahlung mittels Online-Banking unbedingt die Seriennummer und den Namen des Fischers, für den die Zahlung erfolgt, anführen!
Den aktuellen Gesetzestext können Sie dem beiliegenden PDF (OÖ. Fischereigesetz 2020) oder im Rechtsinformationssystem des Landes OÖ https://www.ris.bka.gv.at/ vollinhaltlich nachlesen.
Der Vorstand des Sportanglerbundes Vöcklabruck gegr. 1949