Die Schleie: Tinca tinca
Bestimmung:
Die Schleie (Tinca tinca) ist ein Karpfenfisch, der sich durch einige charakteristische Merkmale auszeichnet, die bei der Bestimmung helfen können:
1. Körperform: Die Schleie hat einen ovalen, seitlich abgeflachten Körper, der relativ kräftig ist.
2. Farbe: Ihr Körper ist meist moosgrün bis olivgrün gefärbt, oft mit einem goldfarbenen Schimmer. Der Bauchbereich ist in der Regel gelblich gefärbt.
3. Augen: Die Schleie hat kleine, rötliche Augen, die sie von anderen Fischarten unterscheiden.
4. Flossen: Die Rückenflosse ist lang und reicht bis zum Schwanzansatz. Die Afterflosse ist ebenfalls lang und hat eine ähnliche Form wie die Rückenflosse.
5. Schuppen: Die Schleie hat große, schuppenlose Bereiche an den Seiten, was sie von anderen Karpfenfischen unterscheidet.
Lebensraum:
Die Schleie liebt stehende und langsam fließende Gewässer mit weichem Grund und ausreichendem Pflanzenbewuchs. Schleien fühlen sich in der Nähe von Seerosenfeldern und anderen dichten Wasserpflanzen besonders wohl. Diese Lebensräume bieten ihnen nicht nur Schutz vor Fressfeinden, sondern auch reichlich Nahrung, da sie sich von Insektenlarven, kleinen Krebstieren und anderen organischen Materialien ernähren, die in diesen Bereichen vorkommen.
Nahrung:
Wirbellose Kleintiere sowie pflanzliches Material.
Bedeutung für die Fischerei:
Für viele Angler ist die Schleie nicht nur wegen ihres Aussehens, sondern auch wegen ihrer kämpferischen Art beim Angeln sehr geschätzt. Sie sind oft in ruhigen, bewachsenen Gewässern zu finden und können eine spannende Herausforderung darstellen. Die Schleie gilt auch als schmackhafter Speisefisch und wird von vielen Anglern wegen ihres feinen, zarten Fleisches geschätzt.
Schonzeit:
1. Mai bis 30. Juni (Krautlaicher)
ACHTUNG: Sonderbestimmungen der Bewirtschafter beachten!
Mindestmaß:
Die Durchschnittsgrößen liegen bei 30 cm bis 35 cm.
Mancherorts kann die Schleie aber auch über 50 cm lang und über 4 kg schwer werden.
Das Mindestmaß ist mit 35 cm festgesetzt.
ACHTUNG: Sonderbestimmungen der Bewirtschafter beachten!