Der Sportanglerbund Vöcklabruck und das Konsortium Zeller Irrsee informieren:
Dem Antrag des Konsortiums auf Sondergenehmigung betreffend der Schonzeit des Hechtes am Irrsee wurde stattgegeben.
Die Hechtschonzeit endet daher wie gehabt am 30. April.
Mit dieser Sondergenehmigung wurde die Hechtschonzeit dem Gewässer und dem Laichverhalten der Hechte am Irrsee individuell angepasst.
Auch für den Attersee gilt die bisherige Regelung mit Saisonstart am 16. Mai.
Für alle anderen Gewässer gilt die neue Schonzeitenregelung vom 1. Februar – 31. Mai.
Wir wünschen unseren Mitgliedern schon jetzt einen erfolgreichen Start in die neue Hechtsaison.
PETRI HEIL