Ager Vöcklabruck Bestimmungen

von | Ager-Vöcklabruck

Betriebsordnung für die Ager Vöcklabruck

Download für Ager-Vöcklabruck Betriebsordnung 2024 mit Fangliste (PDF)

Bestimmungen für die Ager-Vöcklabruck

  1. Ager: Von der Fischereigrenze ca.500 oberhalb des Kraftwerks der Energie AG (sichtbar durch eine Tafel „Fischereigrenze SAB Vöcklabruck), bis zur Einmündung der Vöckla (Vöckla – Ager Zusammenfluss). Elektrowerksbach: Gesamte Länge ausgenommen der jeweiligen Werksgelände.
  2. Es darf mit einer Rute und einem Köder gefischt werden. Erlaubte Fangmittel: Alle Köder ausgenommen Lebendköder.
  3. Äschen und Huchen sind ganzjährig geschont. Die Jahresausfangmenge ist mit 20 Stück Forellen begrenzt. Pro Tag dürfen nicht mehr als insgesamt 2 Stück Forellen, Barben, Karpfen, Schleien, Hechte, Waller und Aale aus dem Gewässer entnommen werden. Nach Erreichen des Fanglimits von zwei Stück der genannten Arten ist das Fischen für diesen Tag sofort einzustellen. Aitel unterliegen keiner Fangbeschränkung.
  4. Gefangene Fische, die dem Gewässer entnommen werden, müssen sofort getötet werden.
  5. Jeder entnommener Fisch ist unverzüglich in die Fangliste einzutragen.
  6. Gesetzliche Schonzeiten und Brittelmaße sind einzuhalten.
  7. Für eventuelle Sach- und/oder Personenschäden haftet der Lizenznehmer.
  8. Die Verletzung dieser oder gesetzlicher Bestimmungen zieht den ersatzlosen Entzug der Lizenz nach sich.
  9. Die Fischerei darf von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang ausgeübt werden.

Das Befischen der Ager Vöcklabruck ist ausschließlich Mitgliedern des SAB – Vöcklabruck vorbehalten. Für die Befischung benötigen Sie eine Fischerkarte und eine gültige Jahresfischerkarte (vormals Lizenzbuch) für das Land Oberösterreich. Die Jahresfischerkarte ist bei der Fischerei stets mitzuführen.Als Jugendliche gelten Personen vom 12. bis einschließlich 18. Lebensjahr. Schüler müssen bei einer Kontrolle ihren Schülerausweis vorweisen. Das Befischen der Ager Vöcklabruck ist ausschließlich Mitgliedern des SAB – Vöcklabruck vorbehalten.
Mit Tageskarten kann ausschließlich vom 01.07. bis 31.08. eines jeden Angeljahres gefischt werden.
Als Jugendliche gelten Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Die Gültigkeit aller Lizenzen bezieht sich ausschließlich auf das Ausstellungsdatum und kann nicht auf das Folgejahr übertragen werden. Für nicht voll ausgenutzte Lizenzen kann keine Rückvergütung gewährleistet werden.

INFO: Fangliste für Ager Vöcklabruck

Die roten Felder sind für Forellen reserviert, da man so leichter die Übersicht behält. Aitel sind unbegrenzt fangbar. Es genügen auch Striche für Aitel in der Spalte für Weißfische. Falls die Fangliste zu klein wird, kann man sie einfach kopieren.

Diese Fangstatistik ist unbedingt sorgfältig auszufüllen, wobei jeder getötete Fisch sofort in die dafür vorgesehene Rubrik eingetragen werden muss. Statistik unbedingt am Ende der Saison an das Büro des SAB senden. Widrigenfalls kann dem Betroffenen für das Folgejahr keine Lizenz ausgestellt werden.

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