Die Zusammensetzung des Ausschusses des Sportanglerbundes Vöcklabruck mit dem Obmann Herrn Wilhelm Hüttl bleibt auch 1981 unverändert.

Auszug aus dem Protokol über die Konsortial – Ausschußsitzung am 15. 5. 1981

Anwesende:

Die Herren Obmann Wiesinger, Ing.Lange, Köck, Beckl, Pillichshammer, Mag.Eckhardt, Übleis Alois, Übleis Hermann, Hahn, Mairinger, Ornetzeder, Spöckinger

Entschuldigt: Hüttl und Wieder

Netzfischerei im Spätherbst 1980 und in Zukunft im Zeller-See.
Jedes Ausschussmitglied bekam eine genaue Abrechnung über die gefangenen Fische, Arbeitskommandovergütung, Verkauf und Reingewinn. Der Obmann plädierte dafür, daß auch in Zukunft bei Netzfischerei oder bei Einsatz von Großreusen eine derartige Aufstellung bzw. Abrechnung erstellt werden soll.

Der Obmann stellt anschließend die Frage, wer dafür ist, daß diese Art der Fischerei auf Brachsen und Schleien eventuell mit Großreusen ausgedehnt werden soll. Der Ausschuß war mehrstimmig dafür aber mit dem Hinweis, daß es der Jahreshauptversammlung zur Entscheidung vorgetragen werden soll.

Der Obmann hat eine vom Schriftführer zusammengestellte Liste über die Fangergebnisse auf Grund der abgegebenen Fanglisten 1979 und 1980 vorgelesen und war besonders über die Anzahl der gefangenen Regenbogenforellen im Jahre 1980 sehr zufrieden.

Sturmwarnanlage soll am Zeller-See errichtet werden. Auch soll ein Rettungsboot in Bereitschaft gestellt werden. Der Obmann wird dafür eintreten, daß das Rettungsboot von der Freiwilligen Feuerwehr bedient werden soll.

Netzfischerei im Zellersee in der Zeit vom 19. 21. Nov. 1981
(Netze eingebracht am 19.Nov.- Letzte Netze eingezogen am 27.Nov.)

Ausfang in kg.
Datum Maränen Hechte Zander
20.11. 287,5 kg – 4,5kg
21.11. 248,5 kg 5,7 kg 2 kg
22.11. 234 kg 3 kg 8 kg
23.11. 256 kg 2.5 kg
24.11. 216,90 kg 8,90 kg
25.11. 299,30 kg 16,30 kg
26.11. 361,20 kg 8,40 kg
27.11. 190,50 kg
Gesamtausfang in kg:
2.093.90 kg Maränen, 44.80 kg Hechte, 14.50 kg Zander

Fischdiebe plünderten Netze
Lt. Angabe des Arbeitskommandos – Netze wurden in der Nacht vom 27.Nov. auf 28.Nov. und in der Nacht vom 1.Dez. auf 2.Dez. höchst-wahrscheinlich aus mehreren Netzen Fische von unbefugten Personen widerrechtlich entnommen. Diese Feststellung wird dadurch erhärtet, daß jeweils bei der Einbringung des täglichen Ausfanges mehrere Netze ohne ersichtlichen Grund (kein stürmisches Wetter) zusammen-gezogen, zum Teil beschädigt infolge der gewaltsamen Entnahme von Fischen, und jeweils ohne Fische vorgefunden wurden. Solange die Ausübung der Sportfischerei während des Netzfischens gestattet ist, kann eine wirksame Überwachung der im See eingebrachten Netze nicht durchgeführt werden, so daß es zweckmäßig erscheint, jährlich in der Zeit des Netzfischens, d.i. in der Zeit vom 20.November bis ca. 10.Dezember die Ausübung der Sportfischerei zu verbieten, zumal auch immer wiederkehrend Blinker und Wobbler der Schleppfischer in den Netzen hängend vorgefunden werden. Die widerrechtliche Entnahme der Fische erfolgte wie im Jahre 1981 im nördlichen Teil des Zellersees u.zw. im Raume Wildeneck und im Gebiet zwischen Ramsauerbach und Gemeindebad Oberhofen.

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