Im Lokalteil des „Vöcklabrucker Wochenspiegels“ Nr.16-vom 17. April 1986 ist zu lesen:

ZELL AM MOOS. Überraschung löste in der Gemeinde Zell am Moos das Gerücht aus, Die Badeanstalt und Bootsvermietung des Franz Gaderer (Spiegleder) würde verkauft. Seit 12. 4. ist auch der Verkauf perfekt, und die neuen Besitzer heißen Manfred Huber und Dipl – Vw. Helmut Ornezeder. Beide sind Mitglieder des Konsortiums Irrsee, Huber ist dessen Obmann.

Neuigkeiten für Irrsee-Surfer
ZELL AM MOOS. Eine neue Wende zeichnete sich kürzlich im „Surfkrieg“ am Irrsee ab: Da der Irrsee in Privatbesitz ist, unterliegt das Gewässer nicht den Rechtsauffassungen der Bezirkshauptmannschaft bzw. der Landesregierung lautet eine Erklärung des Kreisgerichtes Wels.
Über Erlaubnis und Verbot des umstrittenen Freizeitvergnügens wird in Zukunft das Bezirksgericht Mondsee entscheiden müssen. Die Gemeinde hat so- mit keine Trümpfe mehr in der Hand, der nächste Surfer am Irrsee muß mit einer Klage rechnen. Eine diesbezügliche Gerichtsverhandlung verspricht auf jeden Fall spannend zu werden!

Am 18.Juni 1986 steht im Wochenspiegel zu lesen:
ZELL AM MOOS. Weiter geht der Krieg“ zwischen dem Sportanglerbund Vöcklabruck und den Surfern, die den Zellersee für ihre Sportausübung nutzen wollen. Die Fischer, die, wie berichtet, als Teilbesitzer des Sees im Vorjahr ein Surfverbot verhängten, bekamen nun vom Land den Rücken gestärkt. In einem ersten Gutachten hatten Landesjuristen noch gemeint, daß auf dem als Privatgewässer klassifizierten See die Schiffahrtsfreiheit herrsche und damit auch das Surfen erlaubt sei. Nun aber revidierte das Land diese Rechtsmeinung, die, so heißt es in einem Schreiben, irrigerweise zustande gekommen sei. Nach neuen Erkenntnissen sind die See-Eigentümer berechtigt, die Sportausübung zu verbieten. Der Sportanglerbund will, gestützt auf diese Rechtsmeinung, auf Verstöße gegen das Surfverbot mit Unterlassungsklagen reagieren.

Der SAB trauert um ein treues Mitglied
Klaus Marsalek ist am 11. September 1986 von uns gegangen. Herr Klaus Marsalek war langjähriges Mitglied des Ausschusses, er war von 1964 – 1967 Kassier -Stellv. und von 1967 – 1980 Obmann – Stellv.
Der Sportanglerbund Vöcklabruck bewahrt ihm ein ehrendes Andenken!

Ein weiterer Bericht im “ Wochenspiegel “ vom 16. Oktober 1986
Bezirksgericht verbietet Surfbetrieb am Irrsee
ZELL AM MOOS. Der erste Urteilsspruch – 30 Seiten lang – in Sachen Zeller „Surfkrieg“ liegt nun auf dem Tisch: Richter Dr. Carli vom Bezirksgericht Mondsee hat eindeutig zugunsten des Sportanglerbundes entschieden, der Segelschule ist ab sofort die Benützung des Zeller- Sees zum Betreiben einer Surfschule untersagt.

„Ein Windsurfer ist ein eigener Typ von Wasserfahrzeug, der sich in seinen Konstruktionsmerkmalen wesentlich von einem Segelboot unterscheidet“, heißt es in der Urteilsbegründung, „aufgrund dieser Konstruktion falle das Segel viel öfter in das Wasser, wodurch eine größere Unruhe als beim Betrieb eines Segelbootes entstehe – dies wiederum ist für die Fischerei, der am Zeller See übergeordnete Bedeutung zukommt, eine unzumutbare Beeinträchtigung.“

Der derzeitige Urteilsspruch gilt nur für den gewerblichen Surfbetrieb. Anklage gegen einen privaten Sportler liegt noch keine vor. Dies ist auch weiterhin eher unwahrscheinlich.

MONDSEE/ZELL am MOOS
In die nächste Instanz geht nun das Verfahren zwischen Sportanglerbund und Segelschule Mondsee um die Surfberechtigung am Irrsee.

Da die Ausfechtung de Verfahrens bis zum Obersten Gerichtshof rund 100.000.- S kosten wird, will die Segelschule die Gemeinde Zell am Moos um die Übernahme eines Viertels des Aufwandes bitten.

Der SAB steht vor der Möglichkeit, einen Teil der Vöckla – eine der schönsten Fliegenfischereistrecken in unserem Bezirk – käuflich zu erwerben.
Der Kauf der Vöckla konnte nicht realisiert werden, da uns der Verkäufer erst im letzten Augenblick von einer Auflage informierte, die für den SAB nicht annehmbar war.

Tschernobyl – Strahlenwolke über Österreich
Es wurde eine Untersuchung über die Strahlenbelastung der Fische durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen für den Zeller-Irrsee Werte, die unter den von der Behörde festgelegten Grenzwerten liegen. Somit ist der Verzehr der gefangenen Fische als völlig unbedenklich zu qualifizieren. Für andere Gewässer liegen uns keine Angaben vor.

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