SAB Journal 2014-3

Sehr geehrtes Mitglied!

Auch heuer veranstalteten wir „Fischen und Grillen“ an 2 Nachmittagen in der letzten Augustwoche und ich kann sagen, dass der Zustrom von Kindern zu dieser Veranstaltung, die es nunmehr schon rund 30 Jahre gibt, ungebrochen ist. Mit welcher Freude ans Werk gegangen wird, ist geradezu eine Augenweide. Über 100 Kinder an den beiden Tagen zeigen, dass das Interesse am Fischen keineswegs nachlässt, ganz im Gegenteil. Und wenn man dann auch noch beobachten kann, wie die Kinder mit einem gefangenen Fisch umgehen, welcher Respekt dem Tier entgegengebracht wird, dann weiß man, dass der Sinn dieser Veranstaltung ganz genau getroffen wird. Nicht unerwähnt sollen aber auch die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer sein, die sich zum Teil sogar Urlaub nehmen um hier dabei sein zu können. Ein herzlicher DANK sei an dieser Stelle vermerkt.

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Ist Oberösterreich anders?

Raubfischer an der Ager!
Zu einem wahren Eldorado für Leute, die es mit dem Eigentum anderer Leute nicht so genau nehmen, dürfte sich Oberösterreich entwickeln. Wen wundert’s. Während in der Steiermark wegen 3, in Worten drei nicht bezahlten Bieren im Wert von 8,40.– € ein Pensionist vor dem Strafrichter steht, konnten 4 Mitglieder der russischen Föderation (Tschetschenen) mit lachenden Gesichtern den Gerichtssaal in Wels verlassen.

Gut gelaunt und im Kreise mehrerer Kollegen wurde offenbar gleich nach der Verhandlung die milde Strafe via Handy verbreitet. Eine Diversion, also eine außergerichtliche Einigung, war anscheinend für diese Schwarzfischertouristen, mit Hilfe einer Anwältin, kein Problem. Die geladenen Zeugen wurden erstmal gar nicht befragt und man hatte den Anschein, man sollte es halt so nehmen wie es kommt. Es genügen anscheinend ein paar einsichtige Schwarzfischer, die sich grinsend entschuldigen, und die Sache ist erledigt. Genau so stellt man sich eine faire Verhandlung, auch im Sinne der Geschädigten, vor. Da steht man da, mit offenem Mund, staunend über den Ablauf dieser Verhandlung und hat nicht die geringste Aussicht auf eine dem Delikt entsprechende Strafe. Ganz zu schweigen von einer entsprechenden Wiedergutmachung. Der Schaden am Fischbestand, den diese Herren dem Pächter des Fischereirechtes zufügten, war anscheinend immer noch zu geringfügig. Es handelte sich ja nur um etliche 100 kg hochwertige Forellen. Aber es ist ja anscheinend so, dass man als Geschädigter jeden schwarz geangelten Fisch vor Gericht beweisen muss. Als ob diese Fischfrevler ihre Beute in einer Fanglisteeintragen würden. Ganz zu schweigen vom Strafbestand des schweren Eingriffs (Fischen in der Schonzeit) in ein fremdes Fischereirecht. Mit dieser Diversion wird der Paragraph 138 Stgb. rechtlich zahnlos und hat keinerlei abschreckende Wirkung. 61 von unserem Verein registrierte Fälle von Fischwilderei verteilt auf 7 Flusskilometer sind ein deutliches Indiz dafür, dass es immer mehr zu solchen Übergriffen kommt. Wenn man sich noch dazu vorstellt, dass diese Herren extra mit einem PKW aus Salzburg und Braunau kommend, an die Ager gereist sind, dann kann man sich denken, dass sie diese Reise nicht wegen einer Forelle unternommen haben. Die nächtlichen Besuche waren regelmäßigüber 4 Jahre verteilt und wurden von unseren beeideten Fischereischutzorganen uch dokumentiert. Im März dieses Jahres konnten 3 Tschetschenen von der Polizei auf frischer Tat gefasst werden. Wir nennen so ein Vorgehen gewerbsmäßigen Fischdiebstahl und das hat mit Geringfügigkeit nichts mehr zu tun. Wir fordern an dieser Stelle für alle Fischereirechtbesitzer endlich ein härteres Durchgreifen der Gerichtsbarkeit bei Fischwilderei. Denn Kosten- Nutzenrechnungen dürfen bei einer derartigen Gesetzesübertretung keine Rolle spielen. Wie dringend wir hier eine Unterstützung brauchen, zeigt der letzte Vorfall, wo ebenfalls wegen Geringfügigkeit keine Anklage erfolgte. Solche Richtersprüche sind im Klartext die Einladung zum Fischdiebstahl für die Freunde und Bekannten dieser Fischdiebe.

Auszug aus dem Journal

16 Seiten gesamt (5,34mb)

Der kurze Auszug aus unserem Journal soll euer Intersse  an unserer Zeitschrift wecken.

Das Journal erscheint vierteljährlich und wird an Vereinsmitglieder postalisch gesendet.

Womit sich wieder einmal besätigt das eine Mitgliedschaft beim SAB sehr sinnvoll ist.

SAB Journal 2014-3