Die Entnahme von Signalkrebsen
Die Entnahme von Signalkrebsen
Da es in letzter Zeit vermehrt zu Anfragen bezüglich der Entnahme des invasiven Signalkrebses in den von uns bewirtschafteten Gewässern kommt, veröffentlichen wir an dieser Stelle eine Klarstellung, ob erlaubt oder verboten.
Punkt 1: Die landesweite Entnahme des invasiven Signalkrebses (Pacifastacus leniusculus) ist in Oberösterreich durch den Landesfischereiverband geregelt. Es ist daher entscheidend, sich über die lokalen Vorschriften der zuständigen Gewässerbewirtschafter zu informieren.
Punkt 2: Achtung! Der Bewirtschafter entscheidet, ob er Lizenzen für den Krebsfang ausgibt oder nicht!
Punkt 3: In den vom SAB betreuten Gewässern ist die Entnahme von Krebsen durch Lizenznehmer nicht geregelt und daher auch nicht erlaubt. Der Grund ist der eher geringe Bestand und die Verwechslungsgefahr mit heimischen Krebsarten.
Wir verweisen auf die neue Fischereiverordnung, um den invasiven Signalkrebs einzudämmen.
Die Oö. Fischereiverordnung, LGBl. Nr. 85/2020, wurde wie folgt geändert:
- Dem § 17 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Abweichend von Abs. 5 ist das etablierte invasive gebietsfremde Krustentier Signalkrebs
(Pacifastacus leniusculus) ohne unnötigen Aufschub nach dem Fang weidgerecht zu töten und darf nicht wieder in das Fischwasser zurückgesetzt werden.“ - Im § 19 werden in der Überschrift das Wort „Inkrafttreten“ durch die Wortfolge „In- und
Außerkrafttreten“ ersetzt und nach Abs. 6 folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) § 17 Abs. 6 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.“Ausbreitung des Signalkrebses in Oberösterreich
Durch die rasante Fortpflanzung und durch seine Resistenz gegen die Krebspest dringt der Signalkrebs immer weiter in die Oberläufe der Flüsse und Bäche vor. Eine Reduktion der Signalkrebsbestände scheint nur durch intensive Bewirtschaftung möglich. Da der Signalkrebs kein heimisches Wassertier ist, darf er weder in oberösterreichischen Gewässern ausgesetzt werden, noch wurde für ihn eine Schonzeit oder ein Brittelmaß gesetzlich verordnet. Er zählt zu den invasiven Arten.
Aufgrund dieser vor allem für den heimischen Edelkrebs bedrohlichen Situation wird Bewirtschaftern von Fischwässern mit Signalkrebsbestand empfohlen, Lizenzen zum Signalkrebsfang auszugeben.
Achtung: Der Bewirtschafter entscheidet, ob er Lizenzen für den Krebsfang ausgibt oder nicht!
Lizenzen zum Signalkrebsfang dürfen klarerweise nur an Inhaber einer gültigen Jahresfischerkarte ausgegeben werden.
Der Link zum Artikel des O.Ö. Landesfischereiverbandes:
Ausbreitung des Signalkrebses in Oberösterreich | Oö. Landesfischereiverband
