Raubfischer an der Ager! An der Ager Schwarzfischern abgenommene Fischereiutensilien.
Zu einem wahren Eldorado für Leute, die es mit dem Eigentum anderer Leute nicht so genau nehmen, dürfte sich Oberösterreich entwickeln.
Wen wundert´s. Während in der Steiermark wegen 3, in Worten drei nicht bezahlten Bieren im Wert von 8,40.- € ein Pensionist vor dem Strafrichter steht, konnten 4 Mitglieder der russischen Föderation (Tschetschenen) mit lachenden Gesichtern den Gerichtssaal in Wels verlassen. Gut gelaunt und im Kreise mehrerer Kollegen wurde offenbar gleich nach der Verhandlung die milde Strafe via Handy verbreitet. Eine Diversion, also eine außergerichtliche Einigung, war anscheinend für diese Schwarzfischertouristen, mit Hilfe einer Anwältin, kein Problem. Die geladenen Zeugen wurden erstmal gar nicht befragt und man hatte den Anschein, man sollte es halt so nehmen wie es kommt. Es genügen anscheinend ein paar einsichtige Schwarzfischer, die sich grinsend entschuldigen, und die Sache ist erledigt. Genau so stellt man sich eine faire Verhandlung, auch im Sinne der Geschädigten, vor. Da steht man da, mit offenem Mund, staunend über den Ablauf dieser Verhandlung und hat nicht die geringste Aussicht auf eine dem Delikt entsprechende Strafe. Ganz zu schweigen von einer entsprechenden Wiedergutmachung. Der Schaden am Fischbestand, den diese Herren dem Pächter des Fischereirechtes zufügten, war anscheinend immer noch zu geringfügig. Es handelte sich ja nur um etliche 100 kg hochwertige Forellen. Aber es ist ja anscheinend so, dass man als Geschädigter jeden schwarz geangelten Fisch vor Gericht beweisen muss. Als ob diese Fischfrevler ihre Beute in einer Fangliste eintragen würden. Ganz zu schweigen vom Strafbestand des schweren Eingriffs (Fischen in der Schonzeit) in ein fremdes Fischereirecht. Mit dieser Diversion wird der Paragraph 138 Stgb. rechtlich zahnlos und hat keinerlei abschreckende Wirkung. 61 von unserem Verein registrierte Fälle von Fischwilderei verteilt auf 7 Flusskilometer sind ein deutliches Indiz dafür, dass es immer mehr zu solchen Übergriffen kommt. Wenn man sich noch dazu vorstellt, dass diese Herren extra mit einem PKW aus Salzburg und Braunau kommend, an die Ager gereist sind, dann kann man sich denken, dass sie diese Reise nicht wegen einer Forelle unternommen haben. Die nächtlichen Besuche waren regelmäßig über 4 Jahre verteilt und wurden von unseren beeideten Fischereischutzorganen auch dokumentiert. Im März dieses Jahres konnten 3 Tschetschenen von der Polizei auf frischer Tat gefasst werden. Wir nennen so ein Vorgehen gewerbsmäßigen Fischdiebstahl und das hat mit Geringfügigkeit nichts mehr zu tun. Wir fordern an dieser Stelle für alle Fischereirechtbesitzer endlich ein härteres Durchgreifen der Gerichtsbarkeit bei Fischwilderei. Denn Kosten- Nutzenrechnungen dürfen bei einer derartigen Gesetzesübertretung keine Rolle spielen. Wie dringend wir hier eine Unterstützung brauchen, zeigt der letzte Vorfall, wo ebenfalls wegen Geringfügigkeit keine Anklage erfolgte. Solche Richtersprüche sind im Klartext die Einladung zum Fischdiebstahl für die Freunde und Bekannten dieser Fischdiebe.
Diese Forellen, allesamt in der Schonzeit gewildert, wurden Schwarzfischern an der Ager von unseren Kontrollorganen abgenommen.
Selbstverständlich werden die Kontrollen auch in Zukunft verstärkt durchgeführt