21.Jahres Hauptversammlung am 2.März 1969
Tätigkeitsbericht des Obmannes:
Obm. Herr Hüttl bezeichnet das abgelaufene Jahr teils weniger gut in Bezug auf die geringeren Fangerfolge in den Seen, jedoch sehr gut in finanzieller Hinsicht. Es war dem Verein möglich sowohl den Rest der Schulden für die Anteile am Zellersee, als auch die von den Ausschussmitgliedern vorgestreckten Darlehen im Betrag von 26.478.- Schilling für den Neuerwerb eines Fischereirechtes am Attersee, zurückzuzahlen.
Sehr gut kann auch das Fangergebnis in der Vöckla bezeichnet werden, was wohl auf den zusätzlichen Einsatz fangbarer Wildwasserforellen zurückzuführen ist.
Wegen einer eventuellen Pachtung des Mühlbaches wurde mit der Gemeinde verhandelt. Es hat sich ergeben, dass eine Pachtung für unseren Verein uninteressant ist, da die Gemeinde in der ohnehin durch die Zuschüttung des Grabens um mehr als die Hälfte verkürzten Strecke, 5 Mann von ihren Angestellten und Rentnern einzuteilen beabsichtigt.
Zum Schluss gibt der Obmann bekannt, dass leider ein bekannter Fischer schon am ersten Fischtag vom Kontrollor beanstandet wurde, da er die erlaubte Fischzahl weit überschritten hatte. Er mußte die Lizenzberechtigung abgeben und wurde vom Verein ausgeschlossen. Herr Hüttl ermahnte alle Fischer, sich an die Vorschriften zu halten und wünschte für 1969 ein Petri Heil.
Fischerhütte am Irrsee
Ein Sportkamerad hebt die Notwendigkeit einer kleinen Fischerunterkunft am Zellersee hervor, wofür bereits seinerzeit Spenden gegeben worden seien. Der Obmann erwähnte, dass für eine Unterkunft eine gut erhaltene Baracke in Lenzing gekauft, abgetragen und am Zellersee bei der Bootshütte abgelagert wurde. Alle Bemühungen, einen Grund für die Aufstellung einer Hütte in Ufernähe seien erfolglos geblieben. Im Laufe der Jahre sei der Zustand des Baumaterials schlechter geworden. Fenster, Dachplatten und andere Teile wurden verschleppt oder zerschlagen. Der Ausschuss habe daher beschlossen, das gesamte noch vorhandene Material zu verkaufen, bevor es gänzlich unbrauchbar würde. Die Vereinsleitung wird bemüht sein, eine andere Unterkunftsmöglichkeit zu beschaffen. Das aufgebrachte Geld ist vorhanden, jedoch wird es für den Bau einer Hütte nicht ausreichen.
Beschädigung der Fischernetze im Attersee.
Die Fischer des Attersees klagen über die Beschädigung ihrer ausgelegten Netze durch Angler. Wenn ein Angler mit seinem Blinker hängen bleibt, soll er nicht solange anziehen bis das Netz reißt, sondern die Schnur abschneiden und dem Fischer melden. Er wird den Blinker zurückbekommen und hat den Fischer vor einen Schaden, der in die Hunderte Schilling geht bewahrt. Der Obmann appelliert an alle Angler keinen Schaden anzurichten, ist aber der Meinung, daß einerseits die Markierungen der ausgelegten Netze ungenügend sei und anderseits die Schuld mehr auf Seiten der fremden Gastfischer liegt. So konnte beobachtet werden, daß ein Schwimmer die am Ufer ausgelegten Netze, in die er sich verwickelt hatte, zerriss. In diesem Zusammenhang wurde auch über eine Schadensversicherung gesprochen.