Der Verwaltungsausschuss wurde umstrukturiert, es wurden wieder Beiräte ernannt, diese Konstellation blieb bis 1973 unverändert.

Obmann: Wilhelm Hüttl, Vöcklabruck
Stellvertreter: Klaus Marsalek, Vöcklabruck
Schriftführer: Franz Köck, Vöcklabruck
Stellvertreter: Dipl. Ing. Otto Böhm
Kassier: Hermann Übleis, Vöcklabruck
Stellvertreter: Anton Wieder, Vöcklabruck
Beiräte: Fritz Walter
Beiräte: Josef Chemelli
Beiräte: Alois Übleis
Beiräte: Franz Hadek
Beiräte: Dkfm. Heinz Sponer
Kassenprüfer: Ing. Bruno Watzka, Ernst Job

22. J a h r e s – H a u p t v e r s a m m l u n g am 8. März 1970.

Jahresbericht:
Zunächst will der Obmann einige grobe Unzulässigkeiten an den Gewässern vermelden, die nie mehr vorkommen dürfen. Er gibt drei Verstöße gegen die Öffentlichen Vorschriften und Betriebsordnungen des Anglerbundes und Konsortiums bekannt .
Im Zellersee legten am 30. Mai 69 drei Mann eine Legschnur und ein Netz von 30 m Länge. Einige Barsche hatten sich bereits darin verfangen, wie der Kontrollor feststellte. Ein Mann dieser 3 Fischer war Vereinsmitglied und hatte für den Zellersee eine Lizenz. Diese wurde ihm sofort abgenommen und nach der Meldung vom Verein ausgeschlossen. Die beiden anderen Fischer gehörten dem Lenzinger Sportanglerbund an und hatten keine Lizenz. Die Namen wurden Lenzing mitgeteilt und das Konsortium zeigte sie wegen Fischdiebstahls dem Gendamerieposten Mondsee an.
In dem Vöckla – Abschnitt vom Ortsausgang Vöcklamarkt flussabwärts, der von einigen gepachtet wurde, hatte am 1.Mai ein Fischer mit 2 Stangen (Wurm und Blinker )gefischt. Er besaß jedoch nur eine Lizenz für unseren Abschnitt oberhalb von Vöcklamarkt. Die Lizenz wurde ihm entzogen und er als Mitglied gestrichen.
In der Nacht vom 31.Mai auf den 1.Juni 69 wurden in unserem Vöckla – Abschnitt 3 Mann von der Gendarmerie beim Fischen ertappt und wegen erwiesenen Fischdiebstahl angezeigt. 2 Mann waren Vereinsmitglieder und hatten eine Atterseelizenz, der dritte Fischer war ein Außenstehender.
Der Obmann kündigt für künftig schärfere Kontrollen und härtere Folgen für jedwedes Vergehen am Fischwasser an. Wurden bisher die Namen unrechtmäßiger Fischer nicht bekannt gegeben, so kann von nun an keine Rücksicht mehr genommen werden und die Namen solcher Personen werden veröffentlicht.

Besatz Zeller See 1970
15.000 Hechte, 1.000 Seeforellen, 40.000 Saiblinge, 2.000 Zander, 2.100 Maränen, 3.000 Karpfen, 15.000 Aale, 35 kg Schleien

Besatz Attersee 1970
105.000 Hechte, 7.100 Seeforellen, 3.000 Bachforellen, 245. 000 Maränen u. Renken, 5.000 Zander, 40.100 Saiblinge, 3.000 Schleien, 200.000 Glasaale

Herr Amtsrat Wiesinger brachte ein interessantes Referat über die Eigentumsverhältnisse und die Rechte des Vereines am Zellersee und führte aus:
Der Irrsee oder allgemein der Zellersee nach dem Ort Zell am Moos benannt, gehörte bis Kriegsende neben anderen Besitzungen in Kärnten dem Gutsbesitzer B o d i n aus Schleswig Holstein. Von den Besatzungsmächten wurde u.a. der Zellersee als „Deutsches Eigentum“ erklärt und dem wieder erstandenen österreichischen Staat bis zur weiteren Klärung in Verwaltung übergeben. Der See wurde somit unter die Obhut der oberösterr. Landwirtschaftkammer gestellt. Nach dem Staatsvertrag und der Entstehung der Selbständigkeit Österreichs wurden nach Vereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland die kleineren deutschen Besitzungen in Österreich den Eigentümern zurückgegeben. Darunter fiel auch der Zellersee. Herr Bodin teilte der o.Ö. Landwirtschaftskammer mit, daß er infolge seines vorgeschrittenen Alters in seiner Heimat verbleiben und alle seine auswärtigen Besitzungen abstoßen wolle. Herr Amtsrat Wiesinger, der als seinerzeitiger Obmann des Sportanglerbundes durch die Fischerei am Zellersee mit der Kammer Verbindung hatte, wurde von der Absicht des Herrn Bodin verständigt und gab die ernste Kaufabsicht des Vereins bekannt, wobei er sich auf die Annahme stützte, daß die damaligen 450 Mitglieder des Sportanglerbundes den geforderten Betrag von 400.000.-S, der sich durch verschiedene Abgaben auf ca. 480.000.-S erhöhen würde, unter möglichen Zahlungserleichterungen aufbringen könnten. Alle Vereinsmitglieder stimmten einem Ankauf des Zellersees zu und sagten ihre finanzielle Unterstützung zu. Nun wurde mit dem Besitzer wegen erleichterter Zahlungsbedingungen verhandelt. Es gelang, Herrn Wiesinger das Zugeständnis zu erhalten, die Kaufsumme in Raten innerhalb von 10 Jahren abzustatten unter der Bedingung grundbücherlicher Sicherstellung. Der Kaufvertrag hätte sofort abgeschlossen werden können, wenn alle Mitglieder durch 10 Jahre hindurch jährlich 120.-S oder monatlich zehn Schilling dem Verein zur Verfügung gestellt hätten. Leider sind kaum 150 Mitglieder bei ihrer seinerzeitigen Zusage geblieben. Auf diese Mitglieder wären demnach Jahresbeiträge von etwa 320.-S entfallen. Dazu konnten sich wiederum nicht alle entschließen. Nun hieß es rasch einen anderen Weg suchen, da bereits andere Bewerber auf den Plan traten. Die Vereinsleitung entschloss sich unter den Mitgliedern um freiwillige Darlehen zu werben und das Übrige als persönliches grundbücherlich sichergestelltes Eigentum kaufkräftigeren Mitgliedern zu überlassen. Es wurden insgesamt 40 Anteile aufgelegt. Die Käufer mussten sich verpflichten, bei eventuellem Verkauf, das Vorkaufsrecht dem Sportlerbund oder einem, seiner Mitglieder zu gewährleisten. So wurde 1958 das Konsortium geschaffen. Die eingezahlten freiwilligen Darlehen, meist zinsenfrei, reichten für den Ankauf von 7 Anteilen. Nach zwei Jahren konnten weitere 2 Anteile dazu erworben werden, so das heute der Sportanglerbund Vöcklabruck,9 Anteile von 40 besitzt. Alle Anteilsbesitzer sind selbstverständlich mit mehr Rechten ausgestattet als die Lizenznehmer, welche sich an die Betriebsordnung des Konsortiums halten müssen.

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