Die wesentlichsten Funktionen des Verwaltungsausschusses wurden in der Sitzung am 20. März 1988 neuerlich bestätigt und das Team amtierte bis 1991

Obmann: Mag. Josef Eckardt, Vöcklabruck
Stellvertreter: Wilhelm Hüttl, Vöcklabruck
Stellvertreter: Alois Übleis, Vöcklabruck
Schriftführer: Franz Köck, Vöcklabruck ( + 5.5.1988 )
Stellvertreter: Rudolf Förster, Vöcklabruck
Kassier: Richard Haubenreich, Timelkam
Stellvertreter: Josef Fürtner, Vöcklabruck
Stellvertreter: Franz Reisig, Regau
Gewässer und Platzwart: Alfred Mairinger jun., Vöcklabruck
Organisation: Alois Übleis jun.
Organisation: Peter Hamberger
Organisation: Wolfgang Hamberger
Beirat: Alfred Beckl
Beirat: Paul Schmiederer
Beirat: Manfred Huber
Rechnungsprüfer: Ing. Bruno Watzka
Rechnungsprüfer: Gerhard Gehmayr

Der SAB trauert um ein treues Mitglied:
Franz Köck ist am 5. Mai 1988 von uns gegangen. Franz Köck war langjähriges Mitglied des Ausschusses und seit 1964 Schriftführer des SAB – Vöcklabruck

Pressebericht über die 39. Jahreshauptversammlung des „Sportanglerbundes Vöcklabruck
Sportangler waren enttäuscht Zells Ortsvertreter kamen nicht.
VÖCKLABRUCK. Der „Wortbruch“ Leo Habringers in Zusammenhang mit dem Sportanglergrundstück am Irrsee, die Frage der Bootslagerung an den Irrseeufern und schließlich die Frage des Surfverbotes ebenfalls am Irrsee standen im Mittelpunkt der 39. Jahreshauptversammlung des Sportanglerbundes Vöcklabruck am 22. 3. 1988. Wer allerdings mit einem Erscheinen der offiziell eingeladenen Zeller Gemeindevertretung gerechnet hatte, wurde enttäuscht.

ATTERSEE
Die lange Winterkälte hat die Fischbestände in Oberösterreich arg dezimiert, die Laichzeiten haben sich verschoben, daher richtete der Landesfischereiverband, kürzlich in einem Zeitungsartikel an die Sportfischer den Appell, in den ersten Wochen der beginnenden Saison auf Fänge zu verzichten.

Die Streitfälle zwischen dem SAB und den Behörden gehen weiter und der „Wochenspiegel“ schreibt am 7. Jänner 1988:

Nach OGH – Urteil muss die Surfschule am Irrsee weg!

ZELL AM MOOS/MONDSEE
Nun liegt ein Urteil des Obersten Gerichtshofes im Streitfall Konsortium Irrsee gegen Segelschule Mondsee vor. Die Klage des Konsortiums hatte sich gegen die gewerbliche Nutzung des Irrsees durch den Betrieb einer Surfschule, die der Segelschule Mondsee gehört, gerichtet. Der Betrieb der Surfschule auf dem Privatgewässer Irrsee muss nun eingestellt werden!

Weitere Berichte aus dem „Wochenspiegel“Friedliche Lösung in Sicht

ZELL Am MOOS
Zu einer Annäherung kam es zwischen Gemeinde und dem Sportanglerbund Vöcklabruck bei einer Aussprache über das verhängte Surfverbot am Irrsee. Mag. Eckhardt vom Sportanglerbund zeigte sich von der Offenheit und vom Klima des Gespräches positiv überrascht. Eckhardt zum „Wochenspiegel“: „Die Aussprache verlief für mich sehr befriedigend und angenehm.“ Man sei einem Kompromiss näher denn je.

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