Häufige Fragen (FAQ) zum Sportanglerbund Vöcklabruck O.Ö. gegr.1949
Für spezifische Fragen zum Sportanglerbund Vöcklabruck O.Ö. gegr. 1949, oder sonstige Themen betreffend unsere Gewässer, haben wir für Sie einige Fragen und Antworten zusammengestellt. Sollten Sie keine passende Antwort finden, schreiben Sie uns Ihr Anliegen in KONTAKTE
Gibt es am Irrsee eine Begrenzung betreffend der Größe von Fischerbooten.
Zum Schutze des Naturschutzgebietes Zeller Irrsee, der Fischerei und der Schwimmer gilt am Irrsee eine Beschränkung für Fischerboote und E-Motoren. Ein Fischerboot darf die Abmessungen von 6,00 m Länge und 2,00 m Breite nicht überschreiten. Der Aufbau darf eine max. Höhe von 1,20 m, ausgehend von der Wasserlinie, nicht überschreiten und darf nur gedeckte Farben aufweisen. Das Fischerboot muss ruderbar (Ruder sind mitzuführen) sein.
Genügt es am Irrsee, wenn bei einem Fischerboot Ruder an Bord sind?
Nein. Es müssen Ruderdollen am Bootsrand montiert sein, damit sie die Ruder auch verwenden können. Ruderdollen sind unverzichtbare Komponenten, die die Nutzung von Ruder erst ermöglichen.
Wer darf am Irrsee einen E-Motor benützen?
Das Fahren mit E-Motor ist ausschließlich Lizenznehmern ab vollendetem 18. Lebensjahr in Ausübung der Fischerei mit der „Bootsjahreskarte mit E-Motor“ erlaubt. Die Leistung des Antriebs eines E-Motors darf 1500 Watt nicht übersteigen.
Ab wann brauche ich als Uferangler eine Bootslizenz?
Wenn man als Uferangler ein Boot benützt, um Futter oder Angelgerät (Köder, Marker usw.) in den See auszubringen, benötigt man auch eine Bootslizenz. Das bedeutet, auch zum Transport von Angelgerät über den See zu einer Angelstelle ist eine Bootsjahreslizenz zwingend.
Verwendung des E–Motors beim Schleppfischen am Irrsee.
Das Fahren mit E–Motor ist ausschließlich Lizenznehmern in Ausübung der Fischerei mit der „Bootsjahreskarte mit E–Motor“ erlaubt. Beim Schleppfischen ist die Verwendung des Elektromotors vom 16. März bis 31. Dezember gestattet. Vom 1. Jänner bis 15. März ist während des Schleppfischens der Elektromotor hochzuklappen. Pro Boot dürfen nicht mehr als 3 Ruten verwendet werden.
Braucht beim Schleppangeln jeder Angler eine Bootslizenz mit E- Motor?
Wenn zwei Angler in einem Boot mit Elektromotor fischen, ist es entscheidend, die Betriebsordnung des jeweiligen Gewässers zu kennen, die für das Fahren und Angeln mit einem motorisierten Boot gilt. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die du beachten solltest. Wenn beide Bootsinsassen angeln, müssen beide Angler eine Lizenz für das Angeln vom Boot mit E-Motor besitzen. Es wird ja meistens abwechselnd mit dem Motor gefahren und gefischt wird ja auch von beiden im Boot sitzenden Anglern. Man fischt also von einem Boot mit E Motor, daher braucht man auch die entsprechende Lizenzen.
Ausnahme für nichtangeldende Begleiter.
Falls einer der Bootsinsassen nicht aktiv angelt, sondern lediglich als Begleiter mitfährt, ist für diese Person keine Angellizenz erforderlich. Diese Regelung gilt jedoch nur, solange der Begleiter nicht aktiv am Angeln beteiligt ist und somit keine Verantwortung dafür im Boot übernimmt.
Fazit:
Zusammenfassend ist es unerlässlich, dass beide aktiven Angler, die in einem Boot mit Elektromotor fischen, eine gültige Bootsangellizenz besitzen. Dies gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und erhöht die Sicherheit auf dem Wasser. Frühzeitige Informationen über die notwendigen Schritte zur Erlangung der Lizenzen können helfen, rechtliche Probleme oder Sicherheitsrisiken zu vermeiden. So steht einem angenehmen Angelausflug mit dem Elektromotor nichts im Weg.
Wieviel Ruten dürfen 2 Angler beim Schleppen am Attersee auslegen?
Beim Schleppfischen dürfen pro Boot nicht mehr als 3 Ruten verwendet werden. Ausnahmeregelung Attersee: Wenn sich zwei Fischereiberechtigte (Lizenznehmer Boot) im selben Boot befinden, dürfen maximal 4 Schleppruten verwendet werden. Mehr Infos unter Betriebsordnung Attersee: https://sab.at/attersee-betriebsordnung-fuer-lizenznehmer/
Wie bringe ich am Irrsee ein Boot zu Wasser und wo kann ich es einlagern.
Kann man als SAB Mitglied sein Boot am SAB Platz über den Winter lagern.
Ja. Allerdings muss jedes Jahr vorher Kontakt mit dem Platzwart aufgenommen werden. Ist der Platzwart einverstanden, so ist das Einlagern in Ordnung. Aber nur unter der Voraussetzung, dass das Boot im Frühjahr sofort wieder entfernt wird. Die Grasnarbe darf durch zu langes Ablagern im Frühjahr auf gar keinen Fall beschädigt werden. Der Kontakt mit dem SAB Platzwart kann über das SAB Sekretariat hergestellt werden.
Kann ich eine Uferlizenz in eine Bootslizenz umtauschen.
Kann ich auch als Nichtmitglied am Irrsee Lizenzen beziehen.
Außer Jahreslizenzen (die sind ausschließlich SAB Mitglieder vorbehalten) sind Tages- und Wochenlizenzen auch für Gastangler aufgelegt. Mit diesen Lizenzen können Sie auch vom Boot aus fischen. Ausgenommen ist der Einsatz eines E – Motors. Dieser ist ausschließlich Jahreslizenznehmern vorbehalten, die im Besitz einer Bootsjahreskarte mit E-Motor sind. Sie brauchen also nur bei einer unserer Ausgabestellen eine Irrsee Tages – oder Wochenlizenz lösen und einem uneingeschränkten Angelvergnügen steht nichts mehr im Wege.
Dürfen Kinder unter 12 Jahren gratis mitangeln.
Wie ist die Fischentnahme am Irrsee geregelt.
Die Fischentnahme ist in der Betriebsordnung Zeller Irrsee festgelegt. Die erlaubte Fangmenge pro Tag sind 3 Stück Maränen, plus 2 Stück der genannten Fischarten, plus 1 Seeforelle. In der Praxis schaut das so aus. Sie können 3 Maränen fangen und anschließend noch auf Karpfen fischen oder auf Raubfischjagd gehen. Selbstverständlich unter Berücksichtigung der pro Jahr erlaubten Entnahmemenge. Ein sofortiger Eintrag der gefangenen Fische in die Fangliste ist verpflichtend und wird auch kontrolliert.
Fischen in der Schonzeit
Wo kann ich am Irrsee vom Ufer angeln.
Ostufer
Öffentliches Bad am Seebeginn (von Mondsee kommend) in Tiefgraben. Im Frühjahr und Herbst ganztags (noch kein Badebetrieb). Im Sommer frühmorgens oder spätabends, da es sonst unweigerlich zu Kollisionen mit Badegästen kommt. Promenade in Zell am Moos. Öffentliches Bad in Zell am Moos. Es gelten dieselben Verhaltensregeln wie bei den anderen Bädern. Mündungsbereich Ramsauer Bach. Öffentliches Bad in Laiter
Westufer
Am Seebeginn (von Mondsee kommend) beim Gasthof Pöllmann befindet sich in einer Schilfschneise ein guter Angelplatz für Karpfen. Der Seezugang ist privat und darf nicht mit dem Auto befahren werden. Ein kurzer Fußmarsch dem Schilf entlang und man ist hier sehr oft ungestört. SAB Vereinsplatz. Hier können sie als Vereinsmitglied parken und natürlich auch unser Grundstück nützen. Fischen und Grillen ist hier kein Problem. Ansonsten ist das Westufer schwer zugänglich. Es gibt allerdings noch versteckte Plätze die sich sehr gut für Uferangler eignen. Hier ist eine Informationstour von Vorteil. Im Übrigen bin ich mir sicher dass sie im Verlaufe ihres Angeljahres noch etliche Angelplätze finden werden. Bei Privatplätzen bitte vorher den Grundbesitzer kontaktieren. Am Irrsee gilt das Oberösterreichische Uferbetretungsrecht. Der genaue Wortlaut ist auf unserer Homepage nachzulesen. Wir verweisen zusätzlich auf unsere Infoseite Irrseewegweiser.
Zelten am Irrsee.
Das Zelten im Naturschutzgebiet Zeller/Irrsee ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind, außerhalb der ausgewiesenen Naturschutzzonen, Zelte ohne Boden oder sogenannte Schirmzelte. Diese Zonen sind auf der Homepage des Vereines angeführt. Nach dem Fischgang müssen diese Unterstände jeden Tag wieder abgebaut werden.
Sind offene Lagerfeuer am Irrsee erlaubt?
In den ausgewiesenen Naturschutzzonen sind Lagerfeuer zum Schutz der Vegetation streng verboten. Diese Zonen sind auf der Homepage des SAB angeführt. Offene Lagerfeuer an den freien Seezugängen des Irrsees sind grundsätzlich nicht verboten, jedoch in den Sommermonaten wegen Waldbrandgefahr meist durch behördliche Verordnungen untersagt. Bei Trockenheit drohen hohe Strafen. Es empfiehlt sich, auf ausgewiesene Grillplätze auszuweichen.
Braucht mein Sohn, wenn er mit meinem Boot fährt, auch eine Jahreslizenz E - Boot Irrsee
Das ist auch eine Frage des Alters. Unter 18 Jahre kann ein jugendlicher Angler keine Bootslizenz mit E – Motor lösen.
Daher kann ihr Sohn, sollte er noch nicht 18 sein, auch nicht alleine mit dem E – Motor fahren.
Aber auch wenn er schon 18 Jahre wäre, kann er nicht ohne der entsprechenden Lizenz mit E – Motor fahren.
Der Inhaber der entsprechenden Lizenz muss daher immer an Bord sein, wenn man mit E – Motor am Irrsee fährt.
Was benötige ich für eine Lizenz an der Ager Fliegenstrecke
Das Befischen der Ager Fliegenstrecke ist ausschließlich Mitgliedern des SAB – Vöcklabruck vorbehalten. Personen die eine Lizenz für die Fliegenstrecke erwerben möchten und gleichzeitig neues SAB Mitglied werden, erhalten die Agerlizenz (Jahr, 6-Tage oder 3-Tageslizenzen) um 40.- € verbilligt. Dieser Preisvorteil ist nur gültig für einmaligen Neueintritt und gilt nicht für 1 Tageslizenzen. Die Ausgabe einer Fischereilizenz durch den Verein und den vom Verein autorisierten Lizenzausgabestellen ist nur unter Vorlage einer Fischereilegitimation, z.b. OÖ Fischerkarte, deutscher Fischereierlaubnisschein, Fischerlegitimation anderer Bundesländer, möglich. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eine Lizenz über den SAB Online Shop zu lösen. Nach der Registrierung im Shop, werden ihre Daten überprüft und sie werden freigeschaltet. Die O.Ö. Jahresfischerkarte (vormals Lizenzbuch) ist zwingend notwendig.
Gesetzliche Voraussetzung für den Kauf einer Fischereilizenz am Attersee
Die Ausgabe einer Fischereilizenz (ausgenommen Gastfischerkarte) am Attersee ist nur unter Vorlage einer Fischereilegitimation, z. B. O. Ö. Fischerkarte, deutscher Fischereierlaubnisschein, Fischerkarten anderer Bundesländer, möglich. Die O.Ö. Jahresfischerkarte (vormals Lizenzbuch) ist zwingend notwendig. und kann ausschließlich vom OÖ. Landesfischereiverband ausgestellt werden.
Wenn Sie eine Jahresfischerkarte benötigen, wenden Sie sich bitte an den Oö. Landesfischereiverband, Stelzhamerstraße 2 – 2. Stock (Goethekreuzung), 4020 Linz, Tel.: +43 732 650507, Fax.: +43 732 650507 20, E-Mail: fischerei@lfvooe.at
Kann ich als Urlauber am Attersee eine Gastfischerkarte erwerben?
Für den Attersee können Sie bei unserer Ausgabestelle Seestüberl Nußdorf (Adresse auf www. sab.at – Lizenzausgabestellen) eine Gastkarte erwerben. Diese ersetzt ab Ausstellungstag für 3 Wochen die Jahresfischerkarte, und dann können Sie auch direkt dort vor Ort die gewünschte Gewässerlizenz dazu kaufen.
Kann ich als Urlauber am Irrsee eine Gastfischerkarte erwerben?
Nein. Am Irrsee gibt es keine Ausgabe von Gastfischerkarten. Die Voraussetzungen für Urlauber sind eine gültige Fischerprüfung und der Erwerb der Jahresfischerkarte vom Land Oberösterreich.
Wo befindet sich die Reviergrenze vom Attersee am Auslauf der Ager?
Die Reviergrenze des Reviers Attersee ist die seeseitige Brüstung der Agerbrücke am Seeauslauf in Kammer Schörfling. Man darf daher mit einer Atterseelizenz keinesfalls unterhalb der Brücke fischen.
