Häufige Fragen (FAQ) zum Sportanglerbund Vöcklabruck O.Ö. gegr.1949
Für spezifische Fragen zum Sportanglerbund Vöcklabruck O.Ö. gegr. 1949, oder sonstige Themen betreffend unsere Gewässer, haben wir für Sie einige Fragen und Antworten zusammengestellt. Sollten Sie keine passende Antwort finden, schreiben Sie uns Ihr Anliegen in KONTAKTE
Wann und wer darf am Irrsee mit dem E- Motor fahren.
In den Fischereibestimmungen für den Irrsee ist die Benützung des E- Motors wie folgt festgelegt: Mit der „Bootsjahreskarte mit E – Motor“ ist das Befahren des Irrsees mit dem E – Motor erlaubt. Man braucht also eine Bootsjahreskarte mit E- Motor, um mit dem Motor am Irrsee fahren zu dürfen. Mit Tages- oder Wochenlizenzen ist die Verwendung eines E-Motors verboten. Der Erwerb einer Bootsjahreskarte mit E – Motor ist erst ab dem Erreichen der Volljährigkeit möglich.
Ab wann brauche ich als Uferangler eine Bootslizenz?
Wenn man als Uferangler ein Boot benützt um Futter oder Angelgerät (Köder, Marker usw.) in den See auszubringen, benötigt man auch eine Bootslizenz. Das bedeutet, auch zum Transport von Angelgerät über den See zu einer Angelstelle am Irrsee ist eine Bootsjahreslizenz zwingend.
Verwendung des E – Motors beim Schleppfischen
Braucht beim Schleppangeln jeder Angler eine Bootslizenz mit E- Motor?
Wieviel Ruten dürfen 2 Angler beim Schleppen am Irrsee und Attersee auslegen?
Wie bringe ich am Irrsee ein Boot zu Wasser und wo kann ich es einlagern.
Kann man als SAB Mitglied sein Boot am SAB Platz über den Winter lagern.
Ja. Allerdings muss jedes Jahr vorher Kontakt mit dem Platzwart aufgenommen werden. Ist der Platzwart einverstanden, so ist das Einlagern in Ordnung. Aber nur unter der Voraussetzung, dass das Boot im Frühjahr sofort wieder entfernt wird. Die Grasnarbe darf durch zu langes Ablagern im Frühjahr auf gar keinen Fall beschädigt werden. Der Kontakt mit dem SAB Platzwart kann über das SAB Sekretariat hergestellt werden.
Kann ich eine Uferlizenz in eine Bootslizenz umtauschen.
Kann ich auch als Nichtmitglied am Irrsee Lizenzen beziehen.
Außer Jahreslizenzen (die sind ausschließlich SAB Mitglieder vorbehalten) sind Tages- und Wochenlizenzen auch für Gastangler aufgelegt. Mit diesen Lizenzen können Sie auch vom Boot aus fischen. Ausgenommen ist der Einsatz eines E – Motors. Dieser ist ausschließlich Jahreslizenznehmern vorbehalten, die im Besitz einer Bootsjahreskarte mit E-Motor sind. Sie brauchen also nur bei einer unserer Ausgabestellen eine Irrsee Tages – oder Wochenlizenz lösen und einem uneingeschränkten Angelvergnügen steht nichts mehr im Wege.
Dürfen Kinder unter 12 Jahren gratis mitangeln.
Wie ist die Fischentnahme am Irrsee geregelt.
Die Fischentnahme ist in der Betriebsordnung Zeller Irrsee festgelegt. Die erlaubte Fangmenge pro Tag sind 3 Stück Maränen, plus 2 Stück der genannten Fischarten, plus 1 Seeforelle. In der Praxis schaut das so aus. Sie können 3 Maränen fangen und anschließend noch auf Karpfen fischen oder auf Raubfischjagd gehen. Selbstverständlich unter Berücksichtigung der pro Jahr erlaubten Entnahmemenge. Ein sofortiger Eintrag der gefangenen Fische in die Fangliste ist verpflichtend und wird auch kontrolliert.
Fischen in der Schonzeit
Wo kann ich am Irrsee vom Ufer angeln.
Ostufer
Öffentliches Bad am Seebeginn (von Mondsee kommend) in Tiefgraben. Im Frühjahr und Herbst ganztags (noch kein Badebetrieb). Im Sommer frühmorgens oder spätabends, da es sonst unweigerlich zu Kollisionen mit Badegästen kommt. Promenade in Zell am Moos. Öffentliches Bad in Zell am Moos. Es gelten dieselben Verhaltensregeln wie bei den anderen Bädern. Mündungsbereich Ramsauer Bach. Öffentliches Bad in Laiter
Westufer
Am Seebeginn (von Mondsee kommend) beim Gasthof Pöllmann befindet sich in einer Schilfschneise ein guter Angelplatz für Karpfen. Der Seezugang ist privat und darf nicht mit dem Auto befahren werden. Ein kurzer Fußmarsch dem Schilf entlang und man ist hier sehr oft ungestört. SAB Vereinsplatz. Hier können sie als Vereinsmitglied parken und natürlich auch unser Grundstück nützen. Fischen und Grillen ist hier kein Problem. Ansonsten ist das Westufer schwer zugänglich. Es gibt allerdings noch versteckte Plätze die sich sehr gut für Uferangler eignen. Hier ist eine Informationstour von Vorteil. Im Übrigen bin ich mir sicher dass sie im Verlaufe ihres Angeljahres noch etliche Angelplätze finden werden. Bei Privatplätzen bitte vorher den Grundbesitzer kontaktieren. Am Irrsee gilt das Oberösterreichische Uferbetretungsrecht. Der genaue Wortlaut ist auf unserer Homepage nachzulesen. Wir verweisen zusätzlich auf unsere Infoseite Irrseewegweiser.
Zelten am Irrsee.
Das Zelten im Naturschutzgebiet Zeller/Irrsee ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind, außerhalb der ausgewiesenen Naturschutzzonen, Zelte ohne Boden oder sogenannte Schirmzelte. Diese Zonen sind auf der Homepage des Vereines angeführt. Nach dem Fischgang müssen diese Unterstände jeden Tag wieder abgebaut werden.
Braucht mein Sohn, wenn er mit meinem Boot fährt, auch eine Jahreslizenz E - Boot Irrsee
Das ist auch eine Frage des Alters. Unter 18 Jahre kann ein jugendlicher Angler keine Bootslizenz mit E – Motor lösen.
Daher kann ihr Sohn, sollte er noch nicht 18 sein, auch nicht alleine mit dem E – Motor fahren.
Aber auch wenn er schon 18 Jahre wäre, kann er nicht ohne der entsprechenden Lizenz mit E – Motor fahren.
Der Inhaber der entsprechenden Lizenz muss daher immer an Bord sein, wenn man mit E – Motor am Irrsee fährt.
Was benötige ich für eine Lizenz an der Ager Fliegenstrecke
Das Befischen der Ager Fliegenstrecke ist ausschließlich Mitgliedern des SAB – Vöcklabruck vorbehalten. Personen die eine Lizenz für die Fliegenstrecke erwerben möchten und gleichzeitig neues SAB Mitglied werden, erhalten die Agerlizenz (Jahr, 6-Tage oder 3-Tageslizenzen) um 40.- € verbilligt. Dieser Preisvorteil ist nur gültig für einmaligen Neueintritt und gilt nicht für 1 Tageslizenzen. Die Ausgabe einer Fischereilizenz durch den Verein und den vom Verein autorisierten Lizenzausgabestellen ist nur unter Vorlage einer Fischereilegitimation, z.b. OÖ Fischerkarte, deutscher Fischereierlaubnisschein, Fischerlegitimation anderer Bundesländer, möglich. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eine Lizenz über den SAB Online Shop zu lösen. Nach der Registrierung im Shop, werden ihre Daten überprüft und sie werden freigeschaltet. Die O.Ö. Jahresfischerkarte (vormals Lizenzbuch) ist zwingend notwendig.
Gesetzliche Voraussetzung für den Kauf einer Fischereilizenz am Attersee
Die Ausgabe einer Fischereilizenz am Attersee ist nur unter Vorlage einer Fischereilegitimation, z.b. O.Ö Fischerkarte, deutscher Fischereierlaubnisschein, Fischerkarten anderer Bundesländer, möglich. Die O.Ö. Jahresfischerkarte (vormals Lizenzbuch) ist zwingend notwendig. Die O.Ö. Fischerkarte und O.Ö. Jahresfischerkarte (Vormals Lizenzbuch) kann ausschließlich vom OÖ. Landesfischereiverband ausgestellt werden.
Wenn Sie eine Jahresfischerkarte benötigen, wenden Sie sich bitte an den Oö. Landesfischereiverband, Stelzhamerstraße 2 – 2. Stock (Goethekreuzung), 4020 Linz, Tel.: +43 732 650507, Fax.: +43 732 650507 20, E-Mail: fischerei@lfvooe.at
Hier geht es zur Datenerfassung des OÖ. Landesfischereiverbandes.
Kinder unter 12 Jahren dürfen die Fischerei mit einer Angelrute und einem Köder vom Ufer und Boot unter Aufsicht eines Fischereiberechtigten, der im Besitz der O.Ö.Jahresfischerkarte ist, gratis ausüben. (Nicht erlaubt ist Hegenenfischen) Es sind die Betriebsordnung und die Vorschriften des O.Ö. Fischereigesetzes einzuhalten.
Studentenlizenzen sind ausschließlich im SAB-Büro unter Vorlage des Studentenausweises bis zum vollendeten 27. Lebensjahr zu beziehen.
Information über den Fischfang in Oberösterreich.
Wenn Sie in Oberösterreich den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie eine gültige Jahresfischerkarte (Vormals Lizenzbuch) oder eine Gastfischerkarte und einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und im Regelfall eine schriftliche oder elektronische Bewilligung der Bewirtschafterin oder des Bewirtschafters des betreffenden Fischwassers mit sich führen.
Die Jahresfischerkarte wird vom Oö. Landesfischereiverband ausgestellt. Wenn Sie erstmalig die Ausstellung einer Jahresfischerkarte beantragen, müssen Sie die für die Ausübung des Fischfangs unerlässlichen rechtlichen, theoretischen und praktischen Kenntnisse besitzen (fischereiliche Eignung). Mit der Entrichtung der oö. Jahresfischerkartenabgabe wird die Fischerkarte für das jeweilige Kalenderjahr gültig.
Die fischereiliche Eignung ist durch die Vorlage einer vom Oö. Landesfischereiverband ausgestellten Bescheinigung über die Teilnahme an einer von diesem durchzuführenden Unterweisung mit anschließender (bestandener) Prüfung nachzuweisen. Die aktuellen Termine der Unterweisungen finden Sie auf der Homepage des Oö. Landesfischereiverbands unter dem Abschnitt Unterweisungen.
Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Fischfang nur in Begleitung einer Aufsichtsperson ausüben, die zur Ausübung des Fischfanges berechtigt ist. Die Aufsichtsperson ist für die Einhaltung der fischereirechtlichen Vorschriften verantwortlich.
Körperlich und/oder psychisch beeinträchtigte Personen ohne Fischkarte dürfen nur mit einer volljährigen Begleitperson, die zur Ausübung des Fischfangs berechtigt ist, fischen, wobei ein Behindertenpass bzw. ein entsprechendes ärztliches Attest mitzuführen ist.
Eine in einem anderen Bundesland oder bei Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Ausland haben, im Ausland ausgestellte gültige amtliche Fischerlegitimation mit Lichtbild bzw. in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis ist der Oö. Fischerkarte gleichgestellt.