FISCHEN BEI AUSGANGSBESCHRÄNKUNG An alle Mitglieder des Sportanglerbundes Vöcklabruck gegr.1949
Es herrscht wie immer bei den Coronaverordnungen große Unsicherheit unter unseren Lizenznehmern. Wir geben daher eine topaktuelle Information vom Österreichisches Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz an Euch weiter.
FISCHEN BEI AUSGANGSBESCHRÄNKUNG
Lt. Auskunft Buergerservice@bmi.gv.at [mailto:Buergerservice@bmi.gv.at]
Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs laut COVID-19-Notmaßnahmeverordnung nur zulässig, wenn einer der in § 1 Abs. 1 Z 1 – Z 5 genannten Zwecke erfüllt ist. Dazu zählt gemäß Z 5 der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung. Fischen stellt eine Tätigkeit dar, die auch der psychischen Erholung dient, und darf somit ausgeübt werden.
Was ist bei der privaten Sportausübung zu beachten?
Private Sportausübung ist nur im Freien, an öffentlichen Orten oder an Sportstätten im Freien, zulässig. Der Mindestabstand von einem Meter ist einzuhalten (d.h. das Ausüben von Kontaktsportarten ist bis auf Weiteres nicht möglich). Im Freien ist kein MNS zu tragen.
Der Sportanglerbund Vöcklabruck gegr. 1949 kann keine Haftung für rechtsverbindliche Auskünfte übernehmen.
Für rechtsverbindliche Auskünfte und weitere Fragen ersuchen wir Sie Kontakt zum BMSGPK aufzunehmen:
Telefon: 0800 555 621 oder 01 71100-0, täglich 24 Stunden erreichbar
E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at
Web: https://www.sozialministerium.at/
Bitte helft mit, damit sich das Virus nicht verbreiten kann!
Mit Fischersgruß und erholsame Tage am Wasser.
Der Vorstand des Sportanglerbundes Vöcklabruck gegr. 1949