SAB Journal 2020-3

Sehr geehrtes Mitglied!

Was ist heuer mit den Fischen los? Sie wachsen und gedeihen prächtig, aber an den Haken wollen sie nicht. Und diese Erkenntnis trifft nicht nur die Angelfischerei an den Seen, sondern auch die Berufsfischerei. Wir werden sehen, was der sogenannte „goldene Herbst“ bringt! Mit der Naturschutzabteilung des Landes O.Ö. konnten wir uns einigen, um am Irrsee, bei der Einmündung des Iltisbaches, die Fischerei auch in Zukunft durchführen zu können. Wir haben dem Kompromiss zugestimmt, da man im Bereich des sogenannten „dreckigen Spitzes“ ohnehin einer Uferfischerei nicht nachgehen kann.

 

sab-journal-2020-3

Naturschutzgebiet Südmoor

Leider gab es heuer am Irrsee wieder einen unerfreulichen Disput Angler gegen Naturschutzorgan. Und wieder ging es um die Benützung der Uferzone an der Mündung des Iltisbaches. Anscheinend hat das Naturschutzwacheorgan speziell mit Anglern Probleme. In diesem Fall war auch die Legitimation dieses Naturschutzorganes abgelaufen. Dieser Vorfall und die Tatsache, dass auch die Genehmigung von 2006 für das Betreten dieses beliebten Angelplatzes abgelaufen war, waren Anlass genug, in der Naturschutzabteilung von Landesrat Dr. Manfred Haimbuchner unsere Interessen zu vertreten. Die Argumentation, dass sich an dieser Stelle Brutgelege des Brachvogels und der Bekassinen befinden, wurde durch ein Gutachten widerlegt. Ganz im Gegenteil. Die Anzahl der Brutpaare des Brachvogels ist im Steigen. Es war auch keinerlei Brutaktivität des Brachvogels an dieser Uferregion zu beobachten. Der naturschutzrechtliche Schutzzweck, im Hinblick auf die Brachvogelbestände, wird daher durch diese Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt.

Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf das Ufergrundstück an der Mündung des Iltisbaches im Naturschutzgebiet Irrsee Südmoor. Entlang der Uferlinie darf ein max. 3 m breiter Streifen von Anglern zur rechtmäßigen Ausübung der Fischerei genutzt werden.

Auch der Schilfbestand wurde in den letzten Jahren durch die fischereilichen Aktivitäten nicht beeinträchtig.

Das Schilf wächst prächtig und vom Schilf in der Bildmitte war vor 10 Jahren noch nichts zu sehen. Ein ganz klares Beispiel, wie eine sensible Uferregion durch die Fischerei keineswegs beeinträchtigt oder gar beschädigt wird. Diese Tatsache ist durch Fotos auch jederzeit belegbar.

Wie schon im Editorial beschrieben, kam es jetzt zu einem Kompromiss des Konsortiums Zeller Irrsee, vertreten durch den Sportanglerbund, mit der Naturschutzabteilung des Landes O.Ö. Ab sofort kann an dieser Stelle der Fischerei wieder ganzjährig nachgegangen werden.

Auszug aus dem Journal

16 Seiten gesamt (3,16mb)

Der kurze Auszug aus unserem Journal soll euer Intersse  an unserer Zeitschrift wecken.

Das Journal erscheint vierteljährlich und wird an Vereinsmitglieder postalisch gesendet.

Womit sich wieder einmal besätigt das eine Mitgliedschaft beim SAB sehr sinnvoll ist.

SAB Journal 2020-3