SCHONGEBIET Mündungsbereich Zeller Bach! Wir möchten noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, dass von den gesetzten Würfeln im Mündungsbereich des Zeller Baches der laut Betriebsordnung geforderte Abstand eingehalten wird.
Es handelt sich dabei nicht um irgendwelche Netze oder Legschnurmarkierungen, sondern um eine Schutzzone für laichreife und aufsteigende Seeforellen. Leider wurde beobachtet, dass genau in dieser Schutzzone mit der Spinnrute und mit Wurm oder toten Köderfischen gefischt wurde. Das Argument man fischt auf Barsch, Hecht oder Zander kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden. Denn in einer Schutzzone wird lt. Betriebsordnung gar nicht gefischt. Wir appellieren an dieser Stelle an das Ökologieverständnis unserer Lizenznehmer. Es muss nicht immer ein Lizenzentzug oder gar eine Sperre angedroht werden. Man hat seitens der Bewirtschafter diese Schutzzone ohnehin erst ab Ende Oktober errichtet, obwohl die Seeforelle ab 16. September geschont ist. Nicht vorstellbar, wenn wegen ein paar Barschen eine laichreife Seeforelle verangelt wird. Es wird doch wohl möglich sein, den laichreifen Seeforellen in der restlichen Jahreszeit die nötige Schonung zu gewähren. Diese Fische sind Eigenaufkommen und bedürfen unseres besonderen Schutzes. Zusätzlich wurden am 3. November 4000 Stk. einsömmrige atterseestämmige Seeforellen am Irrsee besetzt. Wobei auch der Zeller Bach besetzt wurde. Da diese Fische auch einen Wurm nicht verschmähen, ergibt diese Schutzzone durchaus einen Sinn. Wir hoffen auf euer Verständnis.