Denn eigentlich müsste man mehrere Schutzzonen einrichten, um den Zandern die in der Laichzeit nötige Ruhe zu gewähren. Die Fischereikontrolle wurde angewiesen, den vorgeschriebenen Abstand laut Betriebsordnung, 50 Meter im Umkreis, zu überwachen. Es sollte jedem weidgerechten Angler eine Selbstverständlichkeit sein, einem ablaichenden Zander den gebührenden Schutz und Abstand zu gewähren. Um unseren Mitgliedern einmal zu zeigen, wie sich die Irrseezander am Nest verhalten sind wir mit der Kamera kurz in die Unterwasserwelt eingetaucht. Herausgekommen sind, wie wir finden, ganz gut gelungene Aufnahmen von ihr Nest bewachenden Zandern. Wir möchten an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass das Befischen von laichenden, auf ihren Nestern stehenden, Zandern mit Lizenzentzug geahndet wird.
Zandernester am Irrsee 2020
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